| Die neue Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) ermöglicht den examinierten Pflegekräften den Einsatz in allen Pflegebereichen. Die jeweiligen Einrichtungen sind jedoch angehalten, für neue Pflegekräfte intensive Einführungsblöcke im jeweiligen Einsatzbereich zu organisieren.
 
 Stationäre Pflegeeinrichtungen
 
 Alten- bzw. SenioreneinrichtungenKrankenhäusern/KlinikenKinderkrankenhäusern/-klinikenPflegeheimeHospitzeinrichtungenGeriatrische RehabilitationseinrichtungenGeriatrische Akutstationen
 
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| Teilstationäre Einrichtungen 
 Tagespflegeeinrichtungen
Betreuungsstellen für dementiell Erkrankte SeniorenGeriatrisch-rehabilitativen Tageskliniken
 
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| Kurzzeitpflegeeinrichtungen 
 Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht oder nicht im  erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht auch die teilstationäre  Pflege nicht aus, steht älteren pflegebedürftigen Menschen ein Anspruch  auf Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung für vier Wochen im  Jahr zu.     Altenpflegerinnen und Altenpfleger entlasten in diesem Zeitraum  pflegende Angehörige, die die Betreuung aus unterschiedlichen Gründen  kurzzeitig nicht übernehmen können.  
 
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| Ambulante Einsatzfelder und Betreutes Wohnen (Selbständigkeit) 
 Ambulante Pflegedienste bzw. Häusliche Pflege
Ambulante Versorgung im Betreuten Wohnungsanlagen
 
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| Sonstige Einsatzfelder (ggf. mit gesonderten Weiterbildungen) 
 Beratungsstellen für ältere Menschen
Mit Weiterbildung oder Studium in Lernbereichen, AkademienPflegekassenMedizinischer Dienst der PflegekassenHeimaufsicht
 
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