Ausbildung Pflegefachfrau/-mann - Pflegeakademie Bayerischer Wald gGmbH

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PFFM-VZ
Prüfungen und Ausbildungsabschluss
Ausbildungsabschluss
Die Ausbildung wird mit der staatlichen Abschlussprüfung beendet.
Nach dem Erhalt des Zeugnisses über die bestandene Prüfung ist bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau" beziehungsweise "Pflegefachmann" zu beantragen.
Die Urkunde für die Erlaubnis enthält neben der Berufsbezeichnung einen Hinweis auf den durchgeführten Vertiefungseinsatz.

Wählt der Schüler jedoch für das 3. Ausbildungsjahr die Vertiefung in der Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, lauten die Berufsabschlüsse "Altenpfleger/in" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in". Diese werden jedoch keine EU-Anerkennung erfahren.

Prüfungen, Prüfungsfächer und Prüfungsinhalte

Zwischenprüfung
Am Ende des zweiten Ausbildungjahres erfolgt eine Zwischenprüfung. Dieses gliedert sich in Bayern folgend auf.

  • 3 schriftliche Prüfungen
  • 2 mündliche Prüfungen

Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfungen finden grundsätzlich in der zweiten Hälfte des 3. Ausbildungsjahres statt.

  • 3 schriftliche Prüfungen
  • 3 mündliche Prüfungen
  • 1 praktische Prüfung

Nach dem ersten und dem zweiten Ausbildungsjahr gibt es jeweils ein Jahreszeugnis der Pflegeakademie über die Unterrichtsleistungen (ermittelt durch Klausuren, Referate und weitere Leistungen). In das Zeugnis fließen ebenfalls die Ergebnisse der praktischen Ausbildung ein.
Zum Ausbildungsende werden aus den Noten der einzelnen Lernfelder der Jahreszeugnisse Vornoten ermittelt, die anteilmäßig in die Abschlussprüfung eingerechnet werden. 
Die staatliche Abschlussprüfung besteht dann aus schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungsteilen. Die schriftliche Prüfung erfolgt an drei aufeinander folgenden Tagen, jeweils mit einer zweistündigen Klausur aus den verschiedenen Lernfeldern der Pflegeausbildung. Der mündliche Teil besteht aus drei zehnminütigen Prüfungen in den unterschiedlichen Themenbereichen. Die praktische Prüfung erfolgt in der entsprechenden Pflegeeinrichtung des praktischen Ausbildungsträgers mit konkreten Fragen der Pflegeplanung und –durchführung.  

Bei Nichtbestehen können einzelne Prüfungsteile einmalig wiederholt werden. 

Im Abschlusszeugnis werden die Noten für die schriftliche, mündliche und praktische Leistung getrennt ausgewiesen. 





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